Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2020 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Maut falsch berechnet hat. Hintergrund ist, dass das OVG Münster auf die Klage eines polnischen Spediteurs hin, feststellte, dass europarechtswidrig die Kosten für die Verkehrspolizei in die Infrastrukturkosten mit eingerechnet wurden und dass auch die eingestellten Finanzierungskosten, ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Maut, falsch berechnet sind.
Auf die Vorlage des OVG Münster hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass die Kosten des Polizeiaufwandes nicht Bestandteil der Infrastrukturkosten sind. Das Gericht hat hierbei auch festgestellt, dass sich Mautpflichtige direkt auf die Europarechtswidrigkeit berufen können und insoweit es auch möglich ist, eine Rückerstattung zu verlangen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt voraussichtlich mindestens 4 % der jährlich gezahlten LKW Maut.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Rückerstattungsansprüche für in 2017 gezahlte LKW Mautbeträge verjähren mit Ablauf diesen Jahres. Handeln Sie deshalb schnell !
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