Mietrecht & Leasingrecht - Beratung für Miet- & Leasingverträge

Die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer in allen Leasingangelegenheiten bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung von Leasingverträgen von mobilen aber auch immobilen Wirtschaftsgütern. Hierbei unterstützt die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leasinggeber bei der Durchsetzung ihrer Eigentümerstellung aber auch Leasingnehmer bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Leasingverträgen, die insbesondere bei der Rückgabe von Anlagen, Fahrzeugen etc. geltend gemacht werden. Die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet die beteiligten Parteien ferner bei der Erstellung und Prüfung von gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Mietverträgen. Falls erforderlich übernimmt die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH effektiv die Prozessführung bei sämtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten.

Rechtsberatung bei Mietverträgen und Leasingverträgen

Miet-und Leasingverträge stellen ein immer wichtigeres Absatz-bzw. Finanzierunginstrument auch und gerade für die mittelständische Wirtschaft dar. Die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist deshalb seit ihrer Gründung mit den damit zusammenhängenden Rechtsfragen befasst. Damit ist gewährleistet, dass das für die Bearbeitung dieser Sachverhalte erforderliche wirtschaftliche Verständnis uneingeschränkt besteht.

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NRG Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kirchheim unter Teck

Tel. +49 (0)7021/98082-0
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