CORONA Epidemie- Covid-19: Was gilt bei Veranstaltungsabsagen und anderen Vertragsstörungen ?

Rechtsfragen bei Absage von nationalen und internationalen Messen, Tagungen und Hotelbuchungen, internationalen Lieferbeziehungen und Transportverträgen.

Seit Ende Februar 2020 werden im Inland, aber auch im Ausland lange geplante Messen und Ausstellungen, interne und externe Tagungen sowie die dazugehörigen Verträge mit den entsprechenden Lieferanten, also insbesondere Messebauern und Hotels storniert. Hierdurch sind ganze Lieferketten, vom Transport bis zum Catering vor Ort betroffen.

Ziemlich schnell stellt sich die Frage, wer wem welche bereits angefallenen Kosten erstatten muss. Darüber hinaus werden bestehende Lieferketten durch staatliche Tätigkeitsverbote oder aber ganz banal durch Einführung von Grenzkontrollen und der damit einhergehenden Unterbrechung der Transitverkehre erheblich gestört. Die NRG Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft ist bereits mit zahlreichen Fällen dieser Art befasst.

Finden auf grenzüberschreitende Liefer-oder Transportverträge internationale Abkommen wie z.B. das UN-Kaufrecht (CISG) oder das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Anwendung, so finden sich in diesen Regelungen kodifizierte Anhaltspunkte. Auch in ausländischen Rechtsordnungen wie z.B. Italien (Art. 1467 codice civile), Griechenland (Art. 388 ZGB) oder Frankreich (Art. 1195 code civil) finden sich Regelungen, die bei sogenannter höherer Gewalt die Verpflichtungen der Vertragsparteien regeln.

Anders ist dies dem deutschen Recht. Hier bestehen im Falle von sogenannter höherer Gewalt, mit einigen Ausnahmen wie z.B. im Reisevertragsrecht, keine besonderen Regelungen. D. h. man muss sich mit den allgemeinen Regelungen des Kauf-, Miet oder Werkvertragsrecht sowie dem allgemeinen Schuldrecht behelfen. Aber auch unter Inanspruchnahme dieser allgemeinen Regelungen kann man in den überwiegenden Zahl der Fällen eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung finden.

Bitte kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen auch diesbezüglich gerne und jederzeit in der gewohnten Qualität zur Verfügung.

 

 

 

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