Berufskraftfahrer und Scheinselbständigkeit

Das Landessozialgericht Bayern verneinte am 9. Mai 2012 die Selbstständigkeit eines LKW-Fahrers

Eine Spedition schloß mit einem Berufskraftfahrer einen Vertrag zur Dürchführung von 4 Transporten ab. Der "Unternehmer" hatte ein entprechendes Gewerbe angemeldet und war auch für andere Auftraggeber tätig. Lkw und Treibstoff wurden von der Spedition gestellt.

Das Gericht entschied, daß ein Fahrer ohne eigenes Fahrzeug, auch wenn er für mehrere AG arbeitet, eine Tätigkeit erbringt, die sich von der eines angestellten Fahrers nicht "wesentlich" unterscheidet. Der Fahrer wurde deshalb als scheinselbständig eingestuft. mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeträge nachzuentrichten waren.

Lohn- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen werden folgen. 

 

Zurück