Kundenschutzklausel in Speditionsauftrag

NRG wehrt für eine Großspedition aus Österreich einen Anspruch aus einer sog. Kundenschutzklausel ab.

Unsere International tätige Mandantin wurde von einem Auftraggeber aus einer in mehreren Speditionsaufträgen formularmäßig verwandten, so genannten Kundenschutzklausel, in Anspruch genommen.

Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch der Obergerichte wies das Landgericht Stuttgart, Az. 35 O 99/12 KfH die Klage des Auftraggebers ab, da die Kundenschutzklausel unwirksam ist. Es fehlte wie so oft, an der räumlichen, zeitlichen und gegenständlichen Beschränkung des Schutzbereiches.

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