Rechtsanwalt für Forderungseinzug, Forderungsmanagement & Inkasso
Die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt Ihren nationalen und internationalen Forderungseinzug und unterstützt Sie bei der Anlage und Optimierung eines effektiven Forderungsmananagement.
Im Falle eines schnellen Wachstumes aber auch nach der Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz ist es erforderlich, die an den Kunden erbrachte Leistung schnell in Liquidität umzusetzen. Den nur dies schafft die erforderliche Unabhängigkeit gegenüber Fremdfinanzierern und Warenkreditgebern.
Schneller Forderungseinzug sichert Liquidität
Die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält ein effektives System für einen nachhaltigen und vor allem schnellen Forderseinzug vor. Von der Übernahme des Inkassomandats, über das schnelle Erwirken von Vollstreckungstiteln wie Vollstreckunsgsbescheid, Urteil oder notarielles Schuldanerkenntnis bis zu einem nachhaltigen und kontinuierlichen Ausbringen von Vollstreckungsmaßnahmen aller Art unter umfassender Recherche von Schuldnervermögen setzt sich die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kompromisslos für Ihren cash flow ein. Hierbei ist es gleichgültig, ob sich Ihr Schuldner im Inland oder im Ausland befindet. Ein Netz von Korrespondenten ermöglicht die Beibringung Ihrer Forderungen - auch im Ausland.
Gleichzeitig optimiert die NRG NUSSBAUM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dergestalt, dass eine Titulierung Ihrer Forderung im Inland vor einem deutschen Gericht möglich ist. Dies erspart die im Ausland erheblich teureren Prozesskosten. Denn nirgends arbeiten Rechtsanwälte in der Wirtschaftswelt so preisgünstig als in der Bundesrepublik Deutschland!
FAQ zum Forderungseinzug
Unter Inkasso versteht man den professionellen Forderungseinzug bei Säumnis des Vertragspartners. Das Inkasso hilft die kontinuierliche Liquidität aufrechtzuerhalten.
Rechtsanwälte sind durch ihre mehrjährige Ausbildung in der Lage alle mit dem Forderungseinzug verbundenen Rechtsfragen sofort zu prüfen und damit einer schnellen Lösung zuzuführen. Abgesehen von einem Masseninkasso gibt es ein „normales“ Inkasso eigentlich nicht. Die Geltendmachung von Forderungen ist immer mit der Prüfung von Rechtsfragen verbunden, also befindet sich der Schuldner überhaupt in Verzug und werden dann die angefallenen Kosten auch tatsächlich erstattet. Im Übrigen sind nicht alle Gerichte bereit, von Inkassobüros geltend gemachten Kosten in voller Höhe dem Gläubiger zu erstatten.
Fällige Forderungen können entweder nach Verstreichen des vereinbarten Zahlungszeitpunktes oder aber nach der ersten Mahnung zum Einzug abgegeben werden.
Oftmals haben es Unternehmen mit professionellen Schuldnern zu tun. Diese wissen sehr genau, wie durch geschickte Ausreden weiterer Zeitgewinn erreicht werden kann. Denn in aller Regel versuchen Schuldner sich auf dem Rücken der Lieferanten zu finanzieren. Jeder gewonnene Tag bedeutet deshalb für diese einen Gewinn. Damit einhergehen entsprechende personelle Belastungen auf Gläubigerseite. Dies insbesondere dann, wenn der Schuldner zusagt, Ratenzahlungen zu leisten diese dann nicht oder nicht pünktlich einhält. Auf Schuldnerseite sind hier starke zeitliche Belastungen durch Überprüfungen der zugesagten Zahlungszeitpunkte und wiederholte schriftliche und telefonische Mahnungen verbunden. Darüber hinaus verstreicht wertvolle Zeit durch Feier-und Urlaubstage. Gibt dann der Gläubiger entnervt auf und entschließt sich die Forderung zum Einzug an einen Rechtsanwalt abzugeben, ist oft wertvolle Zeit bereits verloren.
Zunächst besteht die Ersparnis auf Gläubigerseite bereits dadurch, dass die vorhandene Manpower für wichtige, operative Aufgaben eingesetzt werden können.
Durch die Beauftragung entstehenden Gebühren und Gerichtskosten werden in der Regel vom Schuldner ersetzt.
Die Erfahrung zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Schuldner, die unverschuldet in einen Zahlungsempfängers geraten, versuchen die offenen Forderungen schon freiwillig -anfänglich auch mit kleinen Raten- zurückzubezahlen. Diese Schuldner haben dann auch Verständnis dafür, dass über ein professionelles anwaltliches Forderungs-management der Gläubiger unterstützt wird. Es gibt zahlreiche Fälle, bei welchen nach Ausgleich der Forderung die Geschäftsbeziehung ohne Probleme fortgesetzt werden kann. In anderen Fällen allerdings zeigt sich, dass der Gläubiger nur einen Umsatz auf dem Papier generierte. Derartige Kunden können für ein Unternehmen nicht erstrebenswert sein.
In einem Verbund von europäischen Partneranwälten ziehen wir europaweit für unsere Mandanten Forderungen ein.
Ein professionelles Forderungsmanagement beginnt bereits mit der außergerichtlichen Kontaktierung des Schuldners. In vielen Fällen ist es schon an dieser Stelle möglich, Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern abzuschließen. In diesem Fall weiß der Schuldner, dass für den Fall, dass er die Vereinbarung nicht einhält, gerichtliche Zwangsmaßnahmen drohen. Auch dieser Umstand führt in der Regel zum Erfolg.
Der Schuldner erhält eine schriftliche, mit einer Zahlungsfrist versehenen Mahnung. Reagiert er auf diese nicht, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Es wird ein automatisierte Mahnverfahren bei den jeweils bundesweit zuständigen Gerichten durchgeführt. Alles erfolgt auf elektronischem Wege. Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Schuldner die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Erfolgt diese nicht unverzüglich ein sogenannte Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser Vollstreckungsbescheid ist dann der Vollstreckungstitel, mit welchem die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. Alles muss sehr schnell gehen, da auch im Rahmen des Forderungsmanagement der Grundsatz gilt: „Zeit ist Geld !“
Der effektivste Weg ist die sofortige Einleitung der Kontopfändung. Dies bedeutet, dass die aus der Geschäftsbeziehung bereits bekannte Bankverbindung durch einen Arrest belegt wird und die Bank bestehende Guthaben nur noch in Höhe der Forderung an den Gläubiger auskehren darf. Diese Maßnahme wird in der Regel durch ein sogenanntes Zahlungsverbot unterlegt.
Wir benötigen lediglich einen Auszug aus der offenen Postenliste des Unternehmens und legen hieraus die erforderlichen Daten an.