LKW Mauterstattung

Das OVG Münster hat sich mit Urteil vom 30. November 2021 der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angeschlossen.

Das Gericht gab insoweit teilweise einer Klage eines polnischen Spediteurs recht. Das Gericht stellte fest, dass die einzustellenden Infrastrukturkosten nicht auf der Grundlage des aktuellen Wiederbeschaffungswertes der entsprechend zu berücksichtigenden Grundstücken ermittelt werden können.Nachdem das BAG bereits zuvor, entsprechend dem klägerischen Antrag, die Maut im Hinblick auf die eingestellten Polizeikosten erstattete, entschied hierüber das Gericht nicht mehr. Nach Auffassung des Gerichts sind die entsprechenden Erstattungsbeträge sind ab der Zahlung der Maut auch zu verzinsen.

Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, können wir weiter berichten.Es ist aber abzusehen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen wird.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber, in Anerkennung des Urteils des EuGH, für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 die Erstattung der Maut und ab dem 1. Oktober 2022 die Kürzung der Maut kodifiziert.

 

 

 

 

 

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