Eintragung in Branchenverzeichnis unwirksam

Bundesgerichtshof entscheidet am 26. Juli 2012 über unwirksame Entgeltklauseln in sog. Branchenverzeichnissen

Immer häufiger erhalten Gewerbetreibende, vor allem nach Neugründungen unaufgefordert Angebote zur Eintragung von Veröffentlichungen in sog. Gewerberegister oder Gewerbedatenbanken. In der Regel sind damit Verlängerungklauseln verbunden, so dass das Entgelt nicht nur einmal sondern auch für Folgejahre geschuldet werden soll.

Der Bundesgerichtshof entschied am 26. Juli 2012, dass derartige Klauseln jedenfalls dann gem § 305c BGB unwirksam sind, wenn sie so unauffällig in das Gesamtbild des Angebotsformulars eingefügt sind, dasss an dieser Stelle die Vereinbarung eines Entgeltes nicht vermutet wird.

In diesem Fall ist die Klausel unwirksam und der "Besteller" hat keinerlei Zahlungsverpflichtungen, auch nicht für die Folgejahre !

 

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