Bestimmung der Arbeitszeit von Berufskraftfahrern

Das BAG legt erneut Verträge von Berufskraftfahrern aus.

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 17. 10. 2012, AZ 5 AZR 697/11, dass die Vereinbarung eines Bruttomonatsentgelt mit dem Zusatz " für eine monatliche Arbeitszeit bis zu 260 Stunden" nicht bedeutet, dass monatlich mindestens 260 Stunden zu leisten sind.

Es handele sich hierbei lediglich um eine Vergütungsregelung und nicht um eine Bestimmung der zu leistenden Arbeitszeit.

 

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