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Urteil OLG Stuttgart zu Direktversicherung nun rechtskräftig

NRG setzt erfolgreich für eine französiche Gruppe die Rückabwicklung eines Direktversicherungsvertrages gegen einen großen deutschen Versicherer durch.

Entgegen der ihr erteilten Vollmachten schloss die Leiterin der Finanzabteilung einer Tochtergesellschaft einer Unternehmensgruppe einen Direktversicherungsvertrag für einen großen Teil der Belegschaft mit einer großen deutschen Versicherung ab.

Die Mandantin verlangte, nachdem sie den ohne ihre Genehmigung abgeschlossenen Vertrag zur Kenntnis nehmen musste, die Rückabwicklung dieses Vertrages von der Versicherung. Die Versicherung lehnte dies mit dem Hinweis ab, die Mitarbeiterin sei im Rahmen der ihr erteilten Handlungsvollmacht bevollmächtigt gewesen, die Verträge abzuschließen.

Unsere zum Landgericht Stuttgart erhobene Klage wurde von diesem zunächst abgewiesen. Auf die von uns eingelegte Berufung hat das OLG Stuttgart den Versicherer zur Rückzahlung der von unserer Mandantin geleisteten Beträge verurteilt. Die vom Versicherer eingelegte so genannte Nichtzulassungsbeschwerde wurde zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Stuttgart ist damit rechtskräftig.

Dieser Fall zeigt wiederum anschaulich, dass klare und eindeutige Vertretungsregelungen und deren Überwachung für Unternehmen aller Größen wichtig sind, andernfalls gelegentlich böse Überraschungen drohen.

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